Informationen für Apotheken:
Auch nach Änderung der Apothekenbetriebsordnung können grundsätzlich sog. Kosmetika als Ausgangsstoffe für die Anfertigung einer Rezeptur verwendet werden. Entscheidend ist die pharmazeutische Qualität.
Hier finden Sie zur Hilfestellung beim Anfertigen der Plausibilitätsprüfungen Informationsdatenblätter sowie zu jeder Charge das entsprechende Analysenzertifikat.
Diese Zertifikate entsprechen den Anforderungen des § 6 Absatz 3 der Apothekenbetriebsordnung.
Sie können daher die für die Weiterverarbeitung entwickelten und langjährig bewährten SALDERMAN - Produkte als Grundlage für Rezepturarzneimittel verwenden.