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Informationen für Apotheken:

 

 

Auch nach Änderung der Apothekenbetriebsordnung können grundsätzlich sog. Kosmetika als Ausgangsstoffe für die Anfertigung einer Rezeptur verwendet werden. Entscheidend ist die pharmazeutische Qualität.

Hier finden Sie zur Hilfestellung beim Anfertigen der Plausibilitätsprüfungen Informationsdatenblätter sowie zu jeder Charge das entsprechende Analysenzertifikat.

Diese Zertifikate entsprechen den Anforderungen des § 6 Absatz 3 der Apothekenbetriebsordnung.

Sie können daher die für die Weiterverarbeitung entwickelten und langjährig bewährten SALDERMAN - Produkte als Grundlage für Rezepturarzneimittel verwenden.

Kontakt

Sie erreichen uns unter:

Tel: +49 5424 5802

Mail: info@salderman.de

 

 

Hautarztpraxis
MVZ Hautgesund:

Tel: +49 5424 1055

 

Aktuelles

Vom 29.08. bis einschließlich 15.09.  bleiben SALDERMAN und das MVZ geschlossen. Bestellungen in diesem Zeitraum können erst ab dem 16.09. bearbeitet werden.

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. 

Kosmetikerin (m/w/d) gesucht!
(520,- € Basis.
Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail. 

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